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Häufig gestellte Fragen

Fragen zum neuen Kantonsbürgerrechtsgesetz

Über das neue kantonale Bürgerrechtsgesetz wurde am 6. Dezember 2017 im Grossen Rat abgestimmt und im Amtsblatt Nr. 50 vom 15. Dezember 2017 wurde es veröffentlicht. Der Kanton sieht vor, per sofort mit dem neuen Bürgerrechtsgesetz zu arbeiten.

Fragen zum neuen Bundesrecht gültig ab 1. Januar 2018

Wir verweisen auf die Informationen des Staatssekretariates für Migration

Wie lange dauert das Einbürgerungsverfahren?

Das Einbürgerungsverfahren kann je nach Einbürgerungsart 2 - 2 1/2 Jahre dauern.

Allgemein Fragen zur erleichterten Einbürgerung

Wir verweisen auf die Informationen des Staatssekretariates für Migration

Wo kann ich die Gesuchsformulare beziehen?

Sowohl Gesuchsformulare für das ordentliche als auch für das erleichterte Einbürgerverfahren können bei der Wohnortgemeinde bezogen werden.

Wo kann ich den Bürgerrechtsnachweis für Schweizer Staatsangehörige beziehen?

Der Bürgerrechtsnachweis kann beim zuständigen Zivilstandsamt des Heimatortes  bestellt werden.

Fragen zum Doppelbürgerrecht

Wir verweisen auf die Informationen des Staatssekretariates für Migration