Handelsregister
Das Handelsregister ist ein Verbund staatlich geführter Datenbanken. Es bezweckt namentlich die Erfassung und die Offenlegung rechtlich relevanter Tatsachen über Rechtseinheiten und dient der Rechtssicherheit sowie dem Schutz Dritter.
Die Führung der Handelsregisterämter obliegt den Kantonen. Der Bund übt die Oberaufsicht über die Handelsregisterführung aus.
Wichtige Informationen
- Für einen Schalterbesuch ist vorab per E-Mail oder 058 345 70 70 ein Termin zu vereinbaren.
- Die Einreichung von Unterlagen hat im Original auf dem Postweg zu erfolgen, ist jedoch auch durch Abgabe am Schalter oder Einwurf im Briefkasten möglich. Für die Übermittlung in elektronischer Form sind die Informationen unter «Elektronischer Geschäftsverkehr» massgebend.
- Für ein Eintragungsgeschäft ist ab Eingang der eintragungsfähigen Unterlagen mit einer Bearbeitungszeit von mindestens fünf Wochen zu rechnen.
- Das Amt ist für die Führung des Handelsregisters zuständig. Für öffentliche Beurkundungen ist ein Notariat oder eine öffentliche Urkundsperson aufzusuchen.
Dienstleistungen
- Eintragung in das Handelsregister
- Beglaubigung einer Unterschrift in Zusammenhang mit Eintragungen in das Handelsregister
- Beglaubigung von Belegen
- Erstellung eines beglaubigten Auszugs
- Erstellung von Kopien von Anmeldungen und Belegen
- Bescheinigung, dass eine Rechtseinheit nicht eingetragen ist
- Redaktion und Überprüfung einer Anmeldung
- Vorprüfung von Anmeldungen und Belegen auf ihre Eintragungsfähigkeit
- Gewähren von Einsicht in das Hauptregister, in die Anmeldung und in die Belege
Ansprechpersonen
- Philipp Molls, MLaw
Amtsleiter, Handelsregisterführer
E-Mail - Tanja Stadler, BSc ZFH in Wirtschaftsrecht
Abteilungsleiterin Stv.
E-Mail - Rahel Fischer, BSc Ost in Management und Recht
Juristische Sachbearbeiterin
E-Mail - Silvia Breda
Sachbearbeiterin
E-Mail - Gabriela Sigrist
Sachbearbeiterin
E-Mail - Caterina Tropea
Sachbearbeiterin
E-Mail
Elektronischer Geschäftsverkehr
Der elektronische Geschäftsverkehr im Handelsregister richtet sich gemäss Art. 12b ff. der Handelsregisterverordnung (HRegV) nach Art. 130 Abs. 2 und Art. 143 Abs. 2 der Zivilprozessordnung (ZPO) und nach der Verordnung über die elektronische Übermittlung im Rahmen von Zivil- und Strafprozessen sowie von Schuldbetreibungs- und Konkursverfahren (VeÜ-ZSSV).
- Elektronische Anmeldungen und Belege
Für die Übermittlung von Anmeldungen und Belegen in elektronischer Form ist für die unterzeichnenden Personen eine qualifizierte elektronische Signatur im Sinne des Bundesgesetzes über die elektronische Signatur (ZertES) erforderlich. Die Dokumente müssen im Dateiformat PDF/A eingereicht und nach Massgabe von Art. 12c HRegV übermittelt werden. Der eGov Mail-Service des Kantons Thurgau ist unter secmail.tg.ch erreichbar. - Elektronische öffentliche Urkunden und elektronische Beglaubigungen
Die technischen Anforderungen und das Verfahren für die Erstellung von elektronischen öffentlichen Urkunden und elektronischen Beglaubigungen richten sich nach der Verordnung über die Erstellung elektronischer öffentlicher Urkunden und elektronischer Beglaubigungen (EÖBV). Die Dokumente müssen im Dateiformat PDF/A eingereicht und nach Massgabe von Art. 12c HRegV übermittelt werden. Der eGov Mail-Service des Kantons Thurgau ist unter secmail.tg.ch erreichbar.
Kontoverbindung
Amt für Handelsregister und Zivilstandswesen des Kantons Thurgau
Bahnhofplatz 65
8510 Frauenfeld
IBAN: CH18 0900 0000 8500 0917 3
Konto: 85-917-3
IID: 9000
BIC: POFICHBEXXX
Bank: PostFinance AG, Mingerstrasse 20, 3030 Bern, Schweiz
Eine Überweisung aus dem Ausland hat in der Währung CHF zu erfolgen und allfällige Spesen sind durch den Auftraggeber zu tragen.