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Handelsregister

Das Handelsregister ist ein Verbund staatlich geführter Datenbanken. Es bezweckt namentlich die Erfassung und die Offenlegung rechtlich relevanter Tatsachen über Rechtseinheiten und dient der Rechtssicherheit sowie dem Schutz Dritter.

Die Führung der Handelsregisterämter obliegt den Kantonen. Der Bund übt die Oberaufsicht über die Handelsregisterführung aus.

Wichtige Informationen

  • Für Schalterbesuche sind vorab per E-Mail oder 058 345 70 70 Termine zu vereinbaren.
  • Unterlagen sind im Original auf dem Postweg einzureichen, können jedoch auch am Schalter abgegeben oder in unseren Briefkasten eingeworfen werden.
  • Für Handelsregistereintragungen ist ab Eingang der eintragungsfähigen Unterlagen mit einer Bearbeitungszeit von 10 bis 15 Arbeitstagen zu rechnen.
  • Das Amt für Handelsregister und Zivilstandswesen ist für Eintragungen ins Handelsregister zuständig. Für öffentliche Beurkundungen wenden Sie sich bitte an ein Notariat oder eine öffentliche Urkundsperson Ihrer Wahl.

Dienstleistungen

  • Eintragungen in das Handelsregister
  • Beglaubigung einer Unterschrift in Zusammenhang mit Eintragungen in das Handelsregister
  • Beglaubigung von Belegen
  • Erstellung eines beglaubigten Auszugs
  • Erstellung von Kopien von Anmeldungen und Belegen
  • Bescheinigung, dass eine Rechtseinheit nicht eingetragen ist
  • Redaktion und Überprüfung einer Anmeldung
  • Vorprüfungen von Anmeldungen und Belegen auf ihre Eintragungsfähigkeit
  • Gewähren von Einsicht in das Hauptregister, in die Anmeldung und in die Belege

Ansprechpersonen

  • Philipp Molls, MLaw
    Amtsleiter, Handelsregisterführer
    E-Mail
  • Tanja Stadler, BSc ZFH in Wirtschaftsrecht
    Juristische Sachbearbeiterin
    ​​​​​​​E-Mail
  • Jürg Weber
    ​​​​​​​Fachexperte
    ​​​​​​​E-Mail
  • Silvia Breda
    ​​​​​​​Sachbearbeiterin
    ​​​​​​​E-Mail
  • Veronica Sennhauser
    ​​​​​​​Sachbearbeiterin
    ​​​​​​​E-Mail
  • Gabriela Sigrist
    ​​​​​​​Sachbearbeiterin
    ​​​​​​​E-Mail
  • Caterina Tropea
    ​​​​​​​Sachbearbeiterin
    ​​​​​​​E-Mail

Elektronischer Geschäftsverkehr

Der elektronische Geschäftsverkehr im Handelsregister richtet sich gemäss Art. 12b ff. der Handelsregisterverordnung (HRegV) nach Art. 130 Abs. 2 und Art. 143 Abs. 2 der Zivilprozessordnung (ZPO) und nach der Verordnung über die elektronische Übermittlung im Rahmen von Zivil- und Strafprozessen sowie von Schuldbetreibungs- und Konkursverfahren (VeÜ-ZSSV).

  • Elektronische Anmeldungen und Belege: Für die Übermittlung von Anmeldungen und Belegen in elektronischer Form ist für die unterzeichnenden Personen eine qualifizierte elektronische Signatur im Sinne des Bundesgesetzes über die elektronische Signatur (ZertES) erforderlich. Die Dokumente müssen im Dateiformat PDF/A eingereicht werden.
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  • Elektronische öffentliche Urkunden und elektronische Beglaubigungen: Die technischen Anforderungen und das Verfahren für die Erstellung von elektronischen öffentlichen Urkunden und elektronischen Beglaubigungen richten sich nach der Verordnung über die Erstellung elektronischer öffentlicher Urkunden und elektronischer Beglaubigungen (EÖBV). Die Dokumente müssen im Dateiformat PDF/A eingereicht werden.

Kontoverbindung

Amt für Handelsregister und Zivilstandswesen des Kantons Thurgau
Bahnhofplatz 65
8510 Frauenfeld

IBAN: CH18 0900 0000 8500 0917 3
Konto: 85-917-3
IID: 9000
BIC: POFICHBEXXX
Bank: PostFinance AG, Mingerstrasse 20, 3030 Bern, Schweiz

Bei Überweisungen aus dem Ausland haben Zahlungen in der Währung CHF zu erfolgen und sind allfällige Spesen durch den Auftraggeber zu tragen.

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