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Bestellung

Handelsregisterauszüge, Statuten, Stiftungsurkunden und Registerakten

Die Bestellung von Handelsregisterauszügen, Statuten, Stiftungsurkunden und Registerakten hat mit Bestellformular per E-Mail oder per Post zu erfolgen und ist gebührenpflichtig. Die Lieferung erfolgt per E-Mail oder per Post mit Rechnung. Bei ausländischer Gebührenadresse ist die Gebührenrechnung im Voraus zu begleichen.

Beglaubigte Handelsregisterauszüge können gegen sofortige Bezahlung der Gebühren auch am Schalter bezogen werden. Unbeglaubigte Handelsregisterauszüge sind über den Zentralen Firmenindex (Zefix) erhältlich und kostenlos.

Statuten und Stiftungsurkunden online

Nach Art. 936 OR erfolgt die Lieferung von unbeglaubigten gültigen Statuten und Stiftungsurkunden elektronisch und ist kostenlos. Entsprechende Dokumente datierend ab 01.01.2022 und partiell ältere sind über den Zentralen Firmenindex (Zefix) im Kantonalen Auszug erhältlich und kostenlos.