Bürgerrecht
Für Ausländerinnen und Ausländer gibt es verschiedene Einbürgerungsverfahren, nämlich die ordentliche Einbürgerung, die erleichterte Einbürgerung und die Wiedereinbürgerung. Schweizerinnen und Schweizer können sich in ihrer Wohngemeinde einbürgern lassen.
Dienstleistungen
- Bearbeitung von Einbürgerungsgesuchen im ordentlichen Verfahren
- Bearbeitung von Einbürgerungsgesuchen im erleichterten Verfahren im Auftrag des Bundes
- Bearbeitung von Wiedereinbürgerungsgesuchen im Auftrag des Bundes
- Prüfung von Bürgerrechtsentlassungsgesuchen
Ansprechpersonen
- Kreshnik Selami, M.A. HSG in Law
Abteilungsleiter
E-Mail - Melinda Graf
Sachbearbeiterin
E-Mail - Caroline Maier
Sachbearbeiterin
E-Mail - Tugba Yildiz
Sachbearbeiterin
E-Mail
Kontoverbindung
Amt für Handelsregister und Zivilstandswesen des Kantons Thurgau
Bahnhofplatz 65
8510 Frauenfeld
IBAN: CH18 0900 0000 8500 0917 3
Konto: 85-917-3
IID: 9000
BIC: POFICHBEXXX
Bank: PostFinance AG, Mingerstrasse 20, 3030 Bern, Schweiz
Eine Überweisung aus dem Ausland hat in der Währung CHF zu erfolgen und allfällige Spesen sind durch den Auftraggeber zu tragen.