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Bürgerrecht

Für Ausländerinnen und Ausländer gibt es verschiedene Einbürgerungsverfahren, nämlich die ordentliche Einbürgerung, die erleichterte Einbürgerung und die Wiedereinbürgerung. Schweizerinnen und Schweizer können sich in ihrer Wohngemeinde einbürgern lassen.

Dienstleistungen

  • Bearbeitung von Einbürgerungsgesuchen im ordentlichen Verfahren
  • Bearbeitung von Einbürgerungsgesuchen im erleichterten Verfahren im Auftrag des Bundes
  • Bearbeitung von Wiedereinbürgerungsgesuchen im Auftrag des Bundes
  • Prüfung von Bürgerrechtsentlassungsgesuchen

Ansprechpersonen

  • Kreshnik Selami, M.A. HSG in Law
    Abteilungsleiter
    E-Mail
  • Melinda Graf
    Sachbearbeiterin
    E-Mail
  • Caroline Maier
    ​​​​​​​Sachbearbeiterin
    ​​​​​​​E-Mail
  • Tugba Yildiz
    Sachbearbeiterin
    ​​​​​​​E-Mail

Kontoverbindung

Amt für Handelsregister und Zivilstandswesen des Kantons Thurgau
Bahnhofplatz 65
8510 Frauenfeld

IBAN: CH18 0900 0000 8500 0917 3
Konto: 85-917-3
IID: 9000
BIC: POFICHBEXXX
Bank: PostFinance AG, Mingerstrasse 20, 3030 Bern, Schweiz

Eine Überweisung aus dem Ausland hat in der Währung CHF zu erfolgen und allfällige Spesen sind durch den Auftraggeber zu tragen.