Häufig gestellte Fragen
Fragen zum neuen Kantonsbürgerrechtsgesetz
Über das neue kantonale Bürgerrechtsgesetz wurde am 6. Dezember 2017 im Grossen Rat abgestimmt und im Amtsblatt Nr. 50 vom 15. Dezember 2017 wurde es veröffentlicht. Der Kanton sieht vor, per sofort mit dem neuen Bürgerrechtsgesetz zu arbeiten.
Fragen zum neuen Bundesrecht gültig ab 1. Januar 2018
Wir verweisen auf die Informationen des Staatssekretariates für Migration
Wie lange dauert das Einbürgerungsverfahren?
Das Einbürgerungsverfahren kann je nach Einbürgerungsart 2 - 2 1/2 Jahre dauern.
Allgemein Fragen zur erleichterten Einbürgerung
Wir verweisen auf die Informationen des Staatssekretariates für Migration
Wo kann ich die Gesuchsformulare beziehen?
Sowohl Gesuchsformulare für das ordentliche als auch für das erleichterte Einbürgerverfahren können bei der Wohnortgemeinde bezogen werden.
Wo kann ich den Bürgerrechtsnachweis für Schweizer Staatsangehörige beziehen?
Der Bürgerrechtsnachweis kann beim zuständigen Zivilstandsamt des Heimatortes bestellt werden.
Fragen zum Doppelbürgerrecht
Wir verweisen auf die Informationen des Staatssekretariates für Migration