Bürgerrechtsentlassung
Entlassung aus dem Gemeinde- und/oder Kantonsbürgerrecht
Gesuche um Entlassung aus dem Gemeinde- und/oder Kantonsbürgerrecht sind beim Amt für Handelsregister und Zivilstandswesen einzureichen. Dem schriftlichen Gesuch sind eine Kopie des Passes oder der Identitätskarte und bei Wohnsitz ausserhalb des Kantons Thurgau eine aktuelle Wohnsitzbestätigung im Original beizulegen. Über die Entlassung entscheidet das Departement für Justiz und Sicherheit. Es wird eine Entscheidgebühr von 250.00 Franken erhoben.
Entlassung aus dem Schweizer Bürgerrecht
Gesuche um Entlassung aus dem Schweizer Bürgerrecht können gestellt werden, wenn kein Aufenthalt in der Schweiz begründet ist und eine andere Staatsangehörigkeit vorliegt oder zugesichert ist. Entlassungsgesuche sind über die zuständige Schweizer Vertretung im Ausland einzureichen. Dem schriftlichen Gesuch sind eine Kopie des Schweizer Passes oder der Schweizer Identitätskarte, eine Kopie des ausländischen Passes und eine aktuelle Wohnsitzbestätigung im Original beizulegen. Über die Entlassung entscheidet das Departement für Justiz und Sicherheit. Es wird eine Entscheidgebühr von 250.00 Franken erhoben.