Einbürgerung von Ausländerinnen und Ausländern
Möchten Sie Schweizer Bürgerin oder Schweizer Bürger werden? In der Schweiz gibt es verschiedene Einbürgerungsverfahren. Zuerst gilt herauszufinden, welches für Sie das richtige Verfahren anzuwenden ist.
Das ordentliche Einbürgerungsverfahren ist für alle Ausländerinnen und Ausländer, die in der Regel seit mindestens 10 Jahren in der Schweiz wohnen und eine Niederlassungsbewilligung C haben. Weitere Informationen zum ordentlichen Verfahren finden Sie hier.
Das erleichterte Verfahren ist für Ausländerinnen und Ausländer, die besondere Voraussetzungen erfüllen. Zum Beispiel wenn der Ehepartner bereits seit der Heirat das Schweizer Bürgerrecht besitzt. Weitere Informationen zum erleichterten Verfahren finden Sie hier.