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Erleichterte Einbürgerung

Bei der erleichterten Einbürgerung ist der Bund für den Entscheid zuständig. Nähere Angaben zu den Voraussetzungen und zum Verfahrensablauf können der Internetseite des Staatssekretariates für Migration (SEM)  entnommen werden.

Bei Aufenthalt im Kanton Thurgau können Sie Gesuchsformulare und Merkblätter bei der Wohngemeinde, beim Amt für Handelsregister und Zivilstandswesen sowie bei Aufenthalt in der übrigen Schweiz direkt beim Staatssekretariat für Migration (SEM) per Mail bestellen: chNULL@sem.admin.ch. Das Formular wird Ihnen per Post zugestellt und ist vollständig ausgefüllt auf dem Postweg beim SEM einzureichen (Staatssekretariat für Migration (SEM), Abteilung Bürgerrecht, Quellenweg 6, 3003 Bern-Wabern). Dieses Amt ist für die gesamte Durchführung des Verfahrens sowie für den Entscheid zuständig. Die Kantone wirken lediglich mit. Bei Gutheissung erheben die Bundesbehörden eine Verwaltungsgebühr. Bei Wohnsitz im Ausland wenden Sie sich bitte an die zuständige schweizerische Vertretung.

Für weitere Auskünfte zur erleichterten Einbürgerung wollen Sie sich bitte direkt an das Staatssekretariat für Migration (SEM) wenden.